Neue Höchstgrenzen für die Zuckerung von Destillaten

In der neuen EU-Spirituosenverordnung werden erstmals Obergrenzen genannt

Voraussichtlich im April soll eine neue EU-Spirituosenverordnung herauskommen. Dabei werden auch Höchstgrenzen für die sogenannte Abrundungszuckerung definiert. Über die Beigabe von Zucker wird ja schon sehr lange intensiv und kontrovers diskutiert. Insbesondere weil es bis dato auch noch unterschiedliche Regelungen innerhalb der EU gibt. So darf bisher z.B. ein südtiroler Brenner einen WIlliamsbrand etwas mehr süßen als ein deutscher Brenner. Mit der neuen EU-Spirituosenverordnung wird sich das ändern.

Beispielsweise darf bei Whisky die Höchstgrenze 0, bei Geisten 10, bei Obstbränden 18 und bei Rum 20 Gramm Zucker pro Liter betragen!

Das dürfte der Qualität der Produkte nur förderlich sein, denn das eine oder andere Qualitätsmanko lässt sich einfacher mit einer Zuckerung verbergen.

Wir sind sehr gespannt, wie sich das am Markt auswirken wird!